Funktionsträger - Gartenfreunde Mannheim-Ost

Gartenfreunde Mannheim-Ost
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Unsere Funktionsträger
Zu den Funktionsträgern unseres Vereins gehören der Vorstand, die Geschäftsstellenleitung, der Vereinsbeirat, Obleute, die Fachberatung und die technische Leitung. Mehr zu den Aufgaben dieser Posten und ihrer Vertretung finden Sie auf dieser Seite. Alle folgenden Angaben zu Paragraphen beziehen sich auf unsere Satzung.
Vorstand
Gerd Müller, 1. Vorsitzender
Marion Marino, stellv. Vorsitzende
Hartmut Drews, Kassierer

Telefon: 0621-406796, nur innerhalb der Sprechzeiten
E-Mail: info[at]gartenfreunde-mannheim-ost.de
Aufgaben des Vorstandes
  1. Der Vorstand ist außer den in § 22 genannten Aufgaben für alle Aufgaben zuständig, die nicht kraft Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen sind.
  2. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Durchführung sämtlicher Beschlüsse der Vereins-, Bezirksverbands- und Landesverbands-Organe
    2. Erstellung des Geschäftsberichtes und des Haushaltsvoranschlages (Etat)
    3. Die ordentliche Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens nach Maßgabe der Beschlüsse der Vereinsorgane und im Rahmen des Haushaltsplanes
    4. Die finanziellen Befugnisse des Vorstands werden durch den Gesamtvorstand geregelt
Geschäftsstellenleitung
Doris Kunze

Telefon: 0621-406796, nur innerhalb der Sprechzeiten
E-Mail: info[at]gartenfreunde-mannheim-ost.de
Aufgaben der Geschäftsstellenleitung
  1. Öffnen und Verteilen der Post
  2. Führen des Terminkalenders
  3. Aufnahme neuer Mitglieder  
  4. Vermittlung der Gärten mit Ausfertigung der Verträge
  5. Verwaltung der Verbandszeitschrift
  6. Verwaltung der Mitgliederversicherungen
Vereinsbeirat
Der Vereinsbeirat besteht aus dem Vorstand, der Geschäftsstellenleiterin, dem technischen Leiter Roland Hagel, Mario Werth als Sprecher der Obleute, Frank Schäffler als Sprecher der Fachberatung sowie unserem Beisitzer Ralf Vogel. Der Beisitzer wird von der Hauptversammlung gewählt.
Aufgaben des Vereinsbeirats
  1. Sofern keine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden kann, entscheidet der Vereinsbeirat mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen über:
    1. die Nachwahl beim vorzeitigen Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstandes, von Beisitzern und der Revisoren, sofern aus zwingenden Gründen die Neubesetzung nicht bis zur nächsten Hauptversammlung vertagt werden kann. Die so Bestellten sind bis zur nächsten Hauptversammlung im Amt, die Bestellung kann dort durch Abstimmung bestätigt werden. Sofern die vorläufige Bestellung in der Hauptversammlung nicht bestätigt wird, sind hierfür unmittelbar Wahlen durchzuführen. Die Bestellung gilt dann bis zur nächsten turnusmäßigen Neuwahl.
    2. die Vorbereitung aller Anträge, die der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
    3. alle wichtigen Angelegenheiten, die für den Verein von grundsätzlicher Bedeutung sind und deren Zurückstellung bis zur nächsten Hauptversammlung nicht möglich ist.
    4. den Erwerb der Mitgliedschaft nach § 6 Nr. 1.
  2. Der Vereinsbeirat kann Funktionsträger im Verein ernennen, soweit diese nicht von der Hauptversammlung bzw. den jeweiligen Gruppen gewählt werden.
  3. Der Vereinsbeirat entscheidet über die Anstellung von Vorstandsmitgliedern § 4 Nr. 2, Festsetzung und Änderung von Aufwandsentschädigungen und Reisekosten nach § 4 Nr. 4 sowie die Auszahlung der Ehrenamtspauschale gemäß § 4 Nr. 2.
Obleute
Für jede der vom Verein betreuten Kleingartenanlagen werden vom Vorstand ein oder mehrere Obleute bestimmt. Die zuständigen Wegeobleute finden Sie im Schaukasten Ihres Weges.
Aufgaben der Obleute
  1. Die Obleute sind Mittler zwischen Vorstand und Pächtern. Sie handeln im Auftrag des Vorstandes und unterliegen dessen Weisungen gemäß § 22 Nr. 13. Ebenso kontrollieren sie auch die Umsetzung von Anordnungen des Vorstandes durch die Pächter.
  2. Sie organisieren und betreuen die Gemeinschaftsarbeiten sowie andere ihre Anlage betreffenden Aufgaben und Tätigkeiten.
  3. Sie erstatten dem Vorstand regelmäßig Bericht über ihre Anlage und führen zu diesem Zweck auch Anlagenbegehungen durch.
Fachberatung
Justyna Piechatzek
Mike Haas
Frank Schäffler

E-Mail: fachberater[at]gartenfreunde-mannheim-ost.de
Aufgaben der Fachberatung
  1. Die Fachberatung wird vom Vorstand bestimmt. Umfasst sie mehrere Personen, bestimmen diese einen Sprecher, der die Fachberatung im Vereinsbeirat (§ 20 Nr. 1) vertritt.
  2. Die Fachberatung unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung des Vereinszwecks nach § 2 Nr. 4 u.a. durch Fachvorträge, Schnittkurse und andere Beratungsangebote. Sie erstellt Informationsmaterial und Fachbeiträge im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
  3. Es sollen mehrere vegetationszustandsbegeleitende Fachveranstaltungen pro Kalenderjahr angeboten und dokumentiert werden.
  4. Die Fachberatung erledigt ihre Aufgaben gemäß § 22 Nr. 13 im Einvernehmen mit dem Vorstand.
Technische Leitung (Werkstatt)
Roland Hagel, Werkstattleiter

Telefon: 0621/43850044
E-Mail: werkstatt[at]gartenfreunde-mannheim-ost.de
Aufgaben des technischen Leiters
  1. Leitung der Werkstatt
  2. Reparatur und Instandhaltung der Anlagen und Vereinseinrichtungen, wie die Halle, die Wege, Zäune usw.
  3. Organisation und Betreuung der Gemeinschaftsarbeiten sowie andere die Anlage betreffenden Aufgaben und Tätigkeiten
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