Gartenabgabe
Ablauf
Sie möchten Ihren Garten abgeben? Melden Sie sich an einem der Sprechtage auf der Geschäftsstelle, am besten vorab mit kurzer Terminabstimmung per E-Mail, und teilen Sie uns Ihren Abgabewunsch mit. Sie können zum Ende des Jahres kündigen, wenn die Kündigung spätestens am 3. Werktag im Juli des betreffenden Jahres schriftlich beim Verein eingegangen ist. Nach dem 3. Werktag im Juli wird die Kündigung erst zum 31.12. des Folgejahres in Kraft treten. Sie können gerne unser Kündigungsformular nutzen.
Unsere Bewertungskommission - dies sind vom Landesverband in der Gartenbewertung ausgebildete Gartenfreunde - schaut sich Ihren Garten an und erstellt auf Basis des Pflegezustandes des Gartens, der Pflanzungen und der Laube einen Bewertungsbericht. Auf Grundlage dieser Bewertung wird der Vorstand Ihren Garten dann neuen Interessenten anbieten.
Entschädigungsregelung
Beim Wechsel des Unterpächters wird die Höhe der Entschädigung, die der nachfolgende Unterpächter dem Ausscheidenden zu zahlen hat, von der Wertermittlungskommission des betreffenden Vereins festgestellt. Anspruch auf Entschädigung besteht nur für zulässige Gartenhäuser, funktionsfähige Brunnen und zulässige Anpflanzungen. Sonstige zulässige Baulichkeiten können entschädigt werden, wenn diese auf Wunsch des nachfolgenden Unterpächters im Kleingarten verbleiben. Für Solarstromanlagen sowie stationäre Grillanlagen besteht kein Entschädigungsanspruch.
Im Streitfall erfolgt auf Antrag eine erneute Wertermittlung durch den Bezirksverband nach den Richtlinien des Landesverbandes; die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Wird auch durch diese Wertermittlung keine Einigung erzielt, kann der abgebende Pächter die Fachberatung des Landesverbandes heranziehen. Die Entscheidung des Landesverbandes ist für die Beteiligten verbindlich.
Wichtig!
Bis ein Neupächter gefunden wurde und der Gartenwechsel erfolgte, bleiben Sie Pächter des Gartens – mit allen Rechten und Pflichten. Die Entscheidung, welcher Interessent einen Garten bekommt, obliegt dem Vorstand. Private Vereinbarungen und Zusagen sind hier nicht gültig!